Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzrechts. Sie wurde erstmals 1975 eingeführt und zuletzt im April 2024 aktualisiert, um den Schutz und die Sicherheit von Beschäftigten in Arbeitsstätten zu gewährleisten. Die ArbStättV setzt Mindeststandards für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten fest, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu fördern.
Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen und verbleibende Gefährdungen so gering wie möglich gehalten werden. Dies beinhaltet die Sicherstellung gesundheitlich zuträglicher Arbeitsumgebungsbedingungen, wie angemessene Luft-, Klima- und Beleuchtungsverhältnisse sowie die Bereitstellung einwandfreier Sanitär- und Sozialräume.
Ein wichtiger Aspekt der ArbStättV ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber, um spezifische Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bieten hierbei konkrete Hilfestellungen, wie die Anforderungen der ArbStättV umgesetzt werden können.
Die ArbStättV trägt auch zur Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien bei, wie der Arbeitsstättenrichtlinie und der Bildschirmarbeitsverordnung, und berücksichtigt die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen durch Barrierefreiheit.
Die jüngste Änderung der ArbStättV im Jahr 2024 befasste sich unter anderem mit der Anpassung des Nichtraucherschutzes an die Teillegalisierung von Cannabis, was zeigt, dass die Verordnung dynamisch auf gesellschaftliche und technologische Entwicklungen reagiert.
Die ArbStättV ist somit ein dynamisches Instrument, das den Arbeitsschutz in Deutschland kontinuierlich verbessert und an neue Herausforderungen anpasst. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bietet sie einen Rahmen, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern und zu erhalten.