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Präzise Erklärung: "BetrSichV"

Inhaltsverzeichnis

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzrechts. Sie zielt darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber als auch den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.

Die Verordnung fordert Arbeitgeber auf, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auf dieser Basis geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Instandhaltung und regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln sowie die Unterweisung der Beschäftigten über potenzielle Gefahren und den sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln.

Ein wichtiger Aspekt der BetrSichV ist die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen, wie beispielsweise Aufzügen oder Druckbehältern, vor deren Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen danach. Diese Prüfungen müssen von zugelassenen Überwachungsstellen oder befähigten Personen durchgeführt werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung wurde zuletzt im Jahr 2015 aktualisiert und setzt verschiedene europäische Richtlinien um, darunter die Arbeitsmittelrichtlinie und die Druckgeräterichtlinie. Sie ist ein Beispiel dafür, wie rechtliche Vorgaben dazu beitragen können, Arbeitsunfälle zu verhindern und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

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