Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Sie trat erstmals im Jahr 2002 in Kraft und ersetzte die zuvor geltenden Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung. Ihr Hauptziel war es, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die EnEV setzte bautechnische Standardanforderungen für den energiesparenden Wärmeschutz und die energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden fest. Diese Anforderungen galten für Wohngebäude, Bürogebäude und bestimmte Betriebsgebäude und umfassten Aspekte wie den Primärenergiebedarf, den Endenergiebedarf und den Heizwärmebedarf.
Im Laufe der Jahre wurde die EnEV mehrfach novelliert, um die Energieeffizienzstandards zu verschärfen und die EU-Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzen. Die letzte große Aktualisierung fand 2014 statt, die auch als EnEV 2014 bekannt ist.
Zum 1. November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, welches die Anforderungen der EnEV, des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz zusammenführt. Dieser Schritt soll für eine weitere Vereinfachung und Modernisierung des Energierechts sorgen und die Ziele eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 unterstützen.