Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein zentrales Element der deutschen Energiegesetzgebung. Ursprünglich im Jahr 1935 eingeführt, hat das Gesetz über die Jahrzehnte hinweg mehrere Überarbeitungen erfahren, um den sich wandelnden Anforderungen an die Energieversorgung und den Energiemarkt gerecht zu werden. Die letzte bedeutende Änderung erfolgte im Mai 2024.
Das EnWG legt die Rahmenbedingungen für die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom, Gas und Wasserstoff fest. Es zielt darauf ab, eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Darüber hinaus soll das Gesetz einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sicherstellen und die Umsetzung des europäischen Energierechts fördern.
Um diese Ziele zu erreichen, bedient sich das EnWG verschiedener Mittel. Dazu gehören Genehmigungs- und Anzeigepflichten für den Betrieb von Energieversorgungsnetzen, die eigentumsrechtliche Entflechtung, die Begrenzung der freien Preisbildung und die Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur. Ein Beispiel für eine solche Regelung ist der §14a EnWG, der sich mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen befasst und seit Januar 2024 in Kraft ist. Diese Vorschrift soll dazu beitragen, die Netzstabilität zu sichern und gleichzeitig den Betrieb von Anlagen wie Elektrofahrzeug-Ladestationen und Wärmepumpen mit möglichst wenig Eingriffen zu ermöglichen.
Das EnWG ist somit ein komplexes und dynamisches Gesetz, das sich ständig weiterentwickelt, um den Herausforderungen der Energieversorgung und des Klimaschutzes gerecht zu werden. Es bildet die rechtliche Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energiepolitik in Deutschland.