Der Flächennutzungsplan, oft als F-Plan abgekürzt, ist ein zentrales Instrument der Stadt- und Raumplanung in Deutschland. Er stellt einen vorbereitenden Bauleitplan dar, der für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in den Grundzügen regelt. Dieser Plan ist nicht rechtsverbindlich, sondern dient als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen, die dann die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung einzelner Grundstücke festlegen.
In einem Flächennutzungsplan werden verschiedene Nutzungsarten wie Wohngebiete, Gewerbegebiete, landwirtschaftliche Flächen, Grünflächen, Verkehrsflächen und Gemeinbedarfsflächen kartografisch dargestellt. Diese Darstellung basiert auf den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde und ihrer beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Der Plan wird von der Gemeinde erstellt und muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden.
Die Erstellung eines Flächennutzungsplans folgt einem festgelegten Verfahren, das öffentliche Beteiligung einschließt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen und Einfluss auf die Planung zu nehmen. Änderungen am Flächennutzungsplan können vorgenommen werden, müssen aber ebenfalls ein formelles Verfahren durchlaufen und genehmigt werden.
Der Flächennutzungsplan ist somit ein wichtiges Werkzeug für die kommunale Selbstverwaltung und ermöglicht es, die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde strategisch zu planen und zu steuern. Er reflektiert die langfristigen Ziele und Visionen der Gemeinde und sorgt dafür, dass die Entwicklung in geordneten Bahnen verläuft und die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse der Gemeinde berücksichtigt werden.