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Präzise Erklärung: "FoSiG"

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Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) ist ein wichtiges Instrument für Handwerksbetriebe und andere Unternehmen, die im Baugewerbe tätig sind. Es wurde am 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt, um die Durchsetzung von Forderungen zu verbessern und die Ansprüche von Werkunternehmern zu sichern.

Das FoSiG hat mehrere Änderungen im deutschen Werkvertragsrecht bewirkt, die vordergründig für die Baubranche von Bedeutung sind. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Erleichterung der Forderung von Abschlagszahlungen. Nach dem neuen Recht können nun Abschlagszahlungen jederzeit verlangt werden, basierend auf dem Wertzuwachs der erbrachten Teilleistung. Dies stellt eine signifikante Änderung dar, da zuvor Abschlagszahlungen nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung gefordert werden konnten, was oft schwer zu beurteilen war.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Durchgriffsfälligkeit. Das Gesetz regelt, dass die Vergütung des Nachunternehmers spätestens mit der Abnahme des Bauherren fällig wird. Dies hilft, die Problematik zu vermeiden, dass der Generalunternehmer die Abnahme – und damit die Zahlung – an den Nachunternehmer verzögert oder verweigert.

Zudem wurde der Mangeleinbehalt herabgesetzt. Entdeckt der Kunde nach der Abnahme einen Mangel, kann er einen Teil der Vergütung zurückhalten, bis der Mangel beseitigt ist. Das FoSiG beschränkt jedoch die Höhe des Einbehalts und stärkt damit die Position des Handwerkers.

Das FoSiG ist ein Beispiel dafür, wie gesetzliche Regelungen angepasst werden können, um die wirtschaftliche Lage von Unternehmen, insbesondere in der Baubranche, zu verbessern und ihnen zu helfen, ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen. Es zeigt, dass der Gesetzgeber bereit ist, auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zu reagieren und Unterstützung zu bieten, wo sie benötigt wird.

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