Die Gefahrstoffverordnung, kurz GefStoffV, ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzrechts. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren durch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Die Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen sowie den Umgang mit diesen. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die GefStoffV wurde erstmals 1986 erlassen und seitdem mehrfach überarbeitet, um sie an europäische Richtlinien anzupassen und den Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern. Die letzte große Änderung erfolgte im Jahr 2010, als die Verordnung an die REACH- und CLP-Verordnung der EU angeglichen wurde. Diese Anpassung war notwendig, um eine einheitliche und direkte Anwendung der EU-Bestimmungen zu gewährleisten, die viele nationale Regelungen ersetzten.
Ein zentraler Aspekt der GefStoffV ist die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen die Risiken, die von Gefahrstoffen ausgehen, bewerten und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken festlegen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern, die wichtige Informationen über die Eigenschaften der Stoffe und die notwendigen Schutzmaßnahmen enthalten.
Die Verordnung legt auch fest, dass bestimmte gefährliche Stoffe nicht verwendet oder nur unter strengen Auflagen eingesetzt werden dürfen. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer sowie der Umwelt.
Die Einhaltung der GefStoffV wird von den zuständigen Behörden überwacht, und Verstöße können mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden.
Die GefStoffV ist ein Beispiel dafür, wie Gesetze und Verordnungen entwickelt werden, um auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Entwicklungen zu reagieren und den Schutz der Menschen in der Arbeitswelt kontinuierlich zu verbessern. Sie zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.