Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland, das die energetischen Anforderungen an Gebäude festlegt. Es vereint die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Energieeffizienz und Wärmeschutz
Ein wesentlicher Bestandteil des GEG ist die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Dies umfasst Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Nutzung effizienter Heizungs- und Lüftungssysteme sowie die Minimierung von Wärmebrücken. Die Anforderungen an den Wärmeschutz werden durch den sogenannten U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) beschrieben, der die Wärmedurchlässigkeit eines Bauteils angibt. Ein niedriger U-Wert bedeutet eine gute Dämmwirkung.
Nutzung erneuerbarer Energien
Das GEG fördert den Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Energiebedarfs von Gebäuden. Hierzu zählen unter anderem Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie. Gebäude müssen einen bestimmten Anteil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken, was durch die Installation entsprechender Anlagen erreicht werden kann.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist ein weiterer zentraler Aspekt des GEG. Er berücksichtigt nicht nur den Endenergiebedarf, sondern auch die vorgelagerte Energie, die zur Bereitstellung der Endenergie benötigt wird. Der Primärenergiebedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben und muss bestimmte Grenzwerte einhalten.
Anwendungsmöglichkeiten des Gebäudeenergiegesetz
Beispiel aus der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
Ein praktisches Beispiel für die Anwendung des GEG in der TGA ist die Planung und Installation eines modernen Heizsystems in einem Neubau. Hierbei könnte eine Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Photovoltaikanlage gewählt werden. Die Wärmepumpe nutzt Umweltwärme zur Beheizung des Gebäudes, während die Photovoltaikanlage Strom für den Betrieb der Wärmepumpe und andere elektrische Verbraucher liefert. Durch diese Kombination wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes erheblich reduziert und die Anforderungen des GEG erfüllt.
Formeln zur Berechnung (z. B.)
Zur Berechnung des U-Werts eines Bauteils wird folgende Formel verwendet:
wobei R der Wärmedurchlasswiderstand ist, der sich aus den einzelnen Schichten des Bauteils ergibt:
Hierbei ist d(i), die Dicke der Schicht (i) und λ(i), die Wärmeleitfähigkeit der Schicht (i).
Gesetze und Normen passend dazu:
Das GEG ist das zentrale Gesetz für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Ergänzend dazu gibt es verschiedene Normen und Richtlinien, die spezifische Aspekte regeln, wie die DIN V 18599, die die Berechnung des Energiebedarfs von Gebäuden beschreibt. Weitere relevante Regelwerke sind die DIN EN 12831 zur Heizlastberechnung und die DIN EN 15316 zur Berechnung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen.