Die aktuellen Anforderungen an moderne Heizungsanlagen in Deutschland sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt, welches seit dem 1. November 2020 in Kraft ist und zum 1. Januar 2024 novelliert wurde. Das GEG stellt die neueste Entwicklung in der Gesetzgebung dar, die darauf abzielt, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Laut dem GEG müssen ab Mitte 2028 alle neuen Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorschrift ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme beschleunigen. Für Neubauten gelten bereits seit dem 1. Januar 2024 ähnliche Anforderungen.
Das Gesetz sieht auch Förderungen für den Austausch alter Heizungen vor. Eigentümer, die ihre Heizsysteme auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien umstellen, können finanzielle Unterstützung durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) erhalten.
Weitere wichtige Aspekte des GEG beinhalten:
- In Neubauten dürfen nur Heizungen installiert werden, die einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien verwenden.
- Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, die eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidungen mit der örtlichen Wärmeplanung ermöglichen.
- Kommunen müssen bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) ihre Pläne für den Ausbau von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen festlegen.
Das GEG hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und deren Inhalte in einer Vorschrift zusammengefasst. Es gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und legt energetische Anforderungen fest, die sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes beziehen.
Für den Betrieb bestehender Heizungen gibt es ebenfalls Vorschriften. So müssen insbesondere Heizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, ausgetauscht werden. Zudem sind Nachrüstungen moderner Regelungen und die Dämmung von Rohren in nicht beheizten Bereichen vorgeschrieben.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind Teil der Bemühungen Deutschlands, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Sie spiegeln das Engagement des Landes wider, die Energieeffizienz zu steigern und den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung zu fördern.